2006-02-24: SWF Projektbau GmbH & Co. KG, Dinslaken (Raiffeisenstr. 8, 46535 Dinslaken, der An- und Verkauf von Grundbesitz, dessen Bebauung und Verkauf, Vermietung und Finanzierung sowie die Durchführung aller Bauträgermaßnahmen insbesondere Makler- und Hausverwaltertätigkeit. Alle Leistungen im handwerklichen Sinne werden durch Subunternehmer vorgenommen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und kann von den Beschränkungen befreit werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: SWF Projektbau Management GmbH, Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 17582), Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SWF Projektbau GmbH, Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 10130) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.