2018-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2018 mit Änderung vom 28.08.2018, hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2018 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2018 um 871,41 EUR auf 26.436,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 zum Zwecke der Verschmelzung mit "HF Holzheizung-Fernwärmeversorgung GmbH", Bernau im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 650156) um 11.984,00 EUR auf 38.420,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 38.420,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018, mit Nachtrag vom 28.08.2018, und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger der gleichen Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HF Holzheizung-Fernwärmeversorgung GmbH", Bernau im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 650156) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.