Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
SWU Energie GmbH
89073 UlmDE
1x Adresse:
(Sedelhofpassage)
Bahnhofplatz 8
89073 Ulm
(Sedelhofpassage)
Bahnhofplatz 8
89073 Ulm
mind. 63 Mitarbeiter
Gründung 1983
Gründung 1983
15x HR-Bekanntmachungen:
2007-11-20:
Die Gesellschaft hat am 06.11.2007 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2008-07-01:
Die Gesellschaft hat am 20.06.2008 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2009-08-18:
Geschäftsanschrift: Karlstr. 1, 89073 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Energie Beteiligungsgesellschaft I mbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 720233) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-01-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Adolph, Bernd, Ulm, *23.12.1967; Deutenberg, Marcus, Ulm, *19.06.1970.
2011-05-19:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 ihre 100 %-ige Beteiligung an der SWU Telenet GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 4134) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 1337) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Technischer Service" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Netze GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 5068) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Vertrieb GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3890) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Vertrieb Online GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 724481) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-06-05:
Die Gesellschaft hat am 15.05.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2014-05-30:
Änderung der Geschäftsanschrift: Karlstr. 1-3, 89073 Ulm. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäffner, Jürgen, Ulm, *06.08.1964. Prokura erloschen: Schmidberger, Peter, Staig/Steinberg, *31.03.1954.
2014-11-24:
Die Gesellschaft hat am 19.11.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2015-05-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2015 aus ihrem Vermögen die Geschäftsfelder "Verpachtung Stromnetzeigentum" und "Verpachtung Gasnetzeigentum" und das Hauptgeschäftsfeld "Messen und Abrechnen" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 5068) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Klaus, Ulm, *06.06.1975, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berz, Matthias, Ulm, *01.10.1955.
2016-03-30:
Die Gesellschaft hat am 24.03.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2016-07-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Adolph, Bernd, Ulm, *23.12.1967. Prokura erloschen: Adolph, Bernd, Ulm, *23.12.1967.
2019-12-16:
Der zwischen der Gesellschaft und der "SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH", Ulm am 13.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 02.12.2019 und 12.12.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2021-09-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2021 mit Nachtrag vom 08.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2021 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Stromvertrieb Blaustein" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadtwerke Blaustein GmbH", Blaustein (Amtsgericht Ulm HRB 741112) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-04:
Die Gesellschaft hat am 03.11.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2007-11-20:
Die Gesellschaft hat am 06.11.2007 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2008-07-01:
Die Gesellschaft hat am 20.06.2008 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2009-08-18:
Geschäftsanschrift: Karlstr. 1, 89073 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Energie Beteiligungsgesellschaft I mbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 720233) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-01-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Adolph, Bernd, Ulm, *23.12.1967; Deutenberg, Marcus, Ulm, *19.06.1970.
2011-05-19:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 ihre 100 %-ige Beteiligung an der SWU Telenet GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 4134) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 1337) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Technischer Service" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Netze GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 5068) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Vertrieb GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3890) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWU Vertrieb Online GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 724481) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-06-05:
Die Gesellschaft hat am 15.05.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2014-05-30:
Änderung der Geschäftsanschrift: Karlstr. 1-3, 89073 Ulm. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäffner, Jürgen, Ulm, *06.08.1964. Prokura erloschen: Schmidberger, Peter, Staig/Steinberg, *31.03.1954.
2014-11-24:
Die Gesellschaft hat am 19.11.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2015-05-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2015 aus ihrem Vermögen die Geschäftsfelder "Verpachtung Stromnetzeigentum" und "Verpachtung Gasnetzeigentum" und das Hauptgeschäftsfeld "Messen und Abrechnen" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 5068) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Klaus, Ulm, *06.06.1975, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berz, Matthias, Ulm, *01.10.1955.
2016-03-30:
Die Gesellschaft hat am 24.03.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2016-07-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Adolph, Bernd, Ulm, *23.12.1967. Prokura erloschen: Adolph, Bernd, Ulm, *23.12.1967.
2019-12-16:
Der zwischen der Gesellschaft und der "SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH", Ulm am 13.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 02.12.2019 und 12.12.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2021-09-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2021 mit Nachtrag vom 08.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2021 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Stromvertrieb Blaustein" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadtwerke Blaustein GmbH", Blaustein (Amtsgericht Ulm HRB 741112) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-04:
Die Gesellschaft hat am 03.11.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.