Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SYSTART GmbH

Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 4
82275 Emmering
1x Adresse:

Industriestraße 33
82194 Gröbenzell


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 4, 82275 Emmering. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Vermarktung von sowie Handel mit firmeneigenen, firmenfremden und lizenzierten technischen Systemen und Gebrauchsgütern, ferner die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen in diesen Bereichen und Beratungsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bittner, Michael Sebastian, Emmering, *28.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-25:
Bestellt: Geschäftsführer: Mayer, Sabrina, Aichach, *23.02.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Gröbenzell, Landkreis Fürstenfeldbruck. Geschäftsanschrift: Industriestraße 33 a, 82194 Gröbenzell.

2018-07-10:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EBS-Electronic GmbH mit dem Sitz in Gröbenzell verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-07-12:
Die Verschmelzung wurde am 09.07.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .

Marketing