2017-08-10: Der Verein hat aufgrund des Ausgliederungsplanes vom 23.09.2016 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 07.07.2016 die in dem Ausgliederungsplan genannten Vermögensteile als Gesamtheit auf die dadurch neu gegründete Schwesternverband gemeinnützige GmbH im dem Sitz in Ottweiler übertragen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung in das Register der Schwesternverband gemeinnützige GmbH wirksam.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.