2006-10-10: Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG, Mettlach (Freiherr-vom-Stein-Str. 64, 66693 Mettlach, Die Förderung und Vermarktung des touristischen Angebotes der Gemeinde Mettlach, insbesondere: a) regionale Fremdenverkehrsplanung und Fremdenverkehrsmarketing, b) Verwaltung der touristischen Einrichtungen der Gemeinde, c) Werbung und Öffetnlichkeitsarbeit für den Fremdenverkehr in der Gemeinde Mettlach, d) Koordination von Kontakten zu touristischen Leistungsträgern in der Gemeinde, f) Betreuung von Journalisten, Gästen, Fachbesuchern, g) Einsatz von Fremdenführern/innen, h) Kontakte zu Reisebüros und Reiseveranstaltern, i) Erschließung von Erholungsmöglichkeiten, j) zentrale Zimmervermittlung, k) Erstellung und Verkauf von Pauschalangeboten, l) Durchführung von Veranstaltungen zur Gästebetreuung, m) Wahrnehmung der Aufgaben einer Kurverwaltung, n) Verkauf von Waren im touristischen Bereich (z.B. Andenken aller Art).). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Saarschleife Touristik - Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Mettlach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15808), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Saarschleife Touristik GmbH, Mettlach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 63977) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-05: Vertretungsbefugnis geändert, nun Persönlich haftender Gesellschafter: Saarschleife Touristik - Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Mettlach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15808), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 das Vermögen des Eigenbetriebs "Kurverwaltung Orscholz" der Gemeinde Mettlach mit allen Aktiva und Passiva als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff, 168 ff UmwG übernommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.