2015-08-04: Firma: Sagitta Internet GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sonnenburger Straße 64, 10437 Berlin; Gegenstand: die direkte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Gründung neuer und der Erwerb existierender Unternehmen sowie der Verfügung über Anteile an anderen Unternehmen und juristischen Personen im Bereich der Start-Up- und Wachstumsunternehmen; die Änderung und Neuausrichtung bestehender und die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte im Zuge derartiger Beteiligungen; die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen mit Fokussierung auf Bereiche wie Internet, Online-Dienste, E-Commerce, Telekommunikation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, lT-Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Personalbeschaffung, Programmierung, Projektmanagement; der Import, Vertrieb und Export von hauswirtschaftlichen, technischen und industriellen Bedarfs- und Investitionsgütern, sowie der Handel mit Waren aller Art und die Vermittlung von derartigen Handelsgeschäften. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Bartmann, Simon, *30.03.1986, Varel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.06.2015
2018-10-04: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
2020-01-10: Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.