2019-04-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2019 mit Änderung vom 22.03.2019. Geschäftsanschrift: Bei den Mühren 66 a, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die regulatorische und strategische Beratung von Unternehmen der Life Sciences, Healthcare und Pharmabranche. Weiter werden Service-Leistungen in den Bereichen Produktentwicklung, Regulatory Affairs, Quality Assurance, Pharmacovigilance und Compliance angeboten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Melzer, Malte Hendrik, Hamburg, *20.06.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-12: Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG den Verschmelzungsvertrag vom 10.04.2019 bei dem Handelsregister eingereicht, mit dem die Saida Pharma Services Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House, Cardiff Nr. 06071455) als übertragende Gesellschaft auf die Saida Pharma Services Germany GmbH, Hamburg als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wird.
2019-04-15: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 10.04.2019 bei dem Handelsregister eingereicht:1.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG) : Die Saidia Pharma Services Limited, eine Private Limited Company nachenglischem Recht, mit dem Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, WestMidlands, B18 6EW, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer06071455 als übertragende Gesellschaft, sowiedie Saidia Pharma Services Germany GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkterHaftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen imHandelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156482 alsübernehmende Gesellschaft.2.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaftenstehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Saidia PharmaServices Limited auf die Saidia Pharma Services Germany GmbH die folgendenRechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Saidia Pharma ServicesGermany GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwGSicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach derBekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregisterdes Amtsgerichts Hamburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlichgegenüber der Saidia Pharma Services Germany GmbH unter derenGeschäftsanschrift Bei den Mühren 66 a, 20457 Hamburg, geltend machen,vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, siekönnen glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrerForderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligenGläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einensogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallennicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand desdinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt mussnicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z.B. dieLieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, istausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einenspäter gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht,Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben,dass seitens der Gesellschaft eine lndividualisierung ohne weitereNachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nachBekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregisterder aufnehmenden Saidia Pharma Services Germany GmbH kommt eineSicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Saidia Pharma ServicesLimited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einerGläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von derenZustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg.14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court,London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eineGläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan derZustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisstsich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu dengesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nurinsoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in derGläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft aufihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich istein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derMinderheitsgesellschafter entbehrlich.d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte können jederzeit bei der Saidia Pharma Services GermanyGmbH, Bei den Mühren 66 a, 20457 Hamburg, Herrn Malte Melzer, kostenlosangefordert werden.
2020-12-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 10.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und der Gesellschafterversammlung der SAIDIA PHARMA SERVICES Limited vom 05.03.2019 mit der SAIDIA PHARMA SERVICES Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.