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SanMedicus GmbH & Co. KG

Altenheim, MEDICUS, Pflegekräften..., Assistenzberufe, Altenpflegehelfer/in, Pflegebedürftigen, Pflegebedürftige, Erstbesuch, Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, HAUS-ODER FACHARZT
Adresse / Anfahrt
Sistenichstraße 3
40597 Düsseldorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-20:
(Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, die Einbringung von Organisations-, Management- und Geschäftsführungsdienstleistungen für Tochterunternehmen, weiterhin die Vermietung und Verpachtung von Seniorenwohnungen und sonstigen Pflegeeinrichtungen und der Betrieb von und die Beteiligung an Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Krankentransportunternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sistenichstraße 3, 40597 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SanMedicus Holding GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 84623).

2020-11-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 13.10.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Munteanu, Alexandr, Düsseldorf, *30.11.1987 unter der Firma SanMedicus ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25048) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-11-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.11.2020 wirksam geworden.

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