2011-01-28: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Goertz, Dietrich, Proseken, *04.04.1946, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-07: Bestellt als Geschäftsführer: Ritschel, Silke, Sassnitz, *13.06.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-11-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Goertz, Dietrich, Proseken, *04.04.1946. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Ritschel, Silke, Sassnitz, *13.06.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-18: Der mit der Sana Kliniken AG, Ismaning, (Amtsgericht München HRB 170700) am 12.10.2000 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung des herrschenden Unternehmens vom 19.12.2012 zum 31.12.2012 beendet worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2018-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der Gesundheits-Akademie-Rügen GmbH mit Sitz in Bergen auf Rügen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.