2013-12-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2013. Geschäftsanschrift: Theodor-Storm-Str. 136, 68259 Mannheim . Gegenstand: Die Ausführung von haustechnischen Anlagen, insbesondere Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kleissner, Michael, Ketsch, *02.10.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.
2014-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Kleissner, Roland geb. 26.04.1940, Mannheim als Inhaber der Firma "Roland Kleissner Sanitär e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705171) auf 100.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 100.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Kleissner, Roland geb. 26.04.1940, Mannheim hat als Inhaber der Firma "Roland Kleissner Sanitär e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705171) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2014 mit Nachtrag vom 12.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.