2007-01-12: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 175.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 89.476,08 um EUR 523,92 auf EUR 90.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. 90.000,00 EUR.
2012-02-17: Neue Firma: Sanitätshaus Gebauer GmbH. Geschäftsanschrift: Groß Belt 7, 26389 Wilhelmshaven. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom vom gleichen Tag mit der Sanitätshaus Gebauer Zentrum für Orthopädie-Technik GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130103) sowie mit der Sanitätshaus Gebauer Reha-Team in Weser-Ems GmbH mit dem Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130404) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2012-02-17: Neue Firma: Sanitätshaus Gebauer GmbH. Geschäftsanschrift: Groß Belt 7, 26389 Wilhelmshaven. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom vom gleichen Tag mit der Sanitätshaus Gebauer Zentrum für Orthopädie-Technik GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130103) sowie mit der Sanitätshaus Gebauer Reha-Team in Weser-Ems GmbH mit dem Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130404) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Hierbei wurde insbesondere die Änderung die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung von und Handel mit Gegenständen der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik sowie Rehabilitationsmittel aller Art; Herstellung und Handel von Sanitätsartikeln und Artikeln aus dem Bereich Care und von Artikeln zur Gesundheitsprophylaxe und Gesundheitsförderung; Handel und Großhandel mit medizintechnischen Produkten.
2021-11-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2021 / 03.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021/26.10.2021/ 03.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.10.2021/26.10.2021/ 03.11.2021 mit der Gebauer Verwaltung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.