2013-12-16: Die Südholz Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dinkelsbühl (Amtsgericht Ansbach HRB 4156) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-31: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals von 102.258,38 EUR um 741,62 EUR auf 103.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 , 9 Abs. 3 (Beschlussfassung) und 10 Abs. 5 u. Abs. 6 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) der Satzung beschlossen. § 17 Abs. 3 der Satzung entfällt ersatzlos. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR.
2022-07-12: Bestellt: Geschäftsführer: Wendel, Alexander Johann Christian, Dinkelsbühl, *02.11.1976.