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Sattler Bau- und Handels GmbH

Medienanbindung, Rohrverlegung, Tiefbauarbeiten...
Adresse / Anfahrt
Am Sandberg 1
01468 Moritzburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2010. Geschäftsanschrift: Am Sandberg 1, 01468 Moritzburg OT Friedewald. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sattler, André, Moritzburg, OT Friedewald, *17.09.1978; Sattler, Sylvia, Moritzburg, OT Friedewald, *30.05.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-14:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sattler, Sylvia, Moritzburg, OT Friedewald, *30.05.1980. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sattler, Sylvia, Moritzburg, OT Friedewald, *30.05.1980.

2018-04-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Sattler Bau- und Handels GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Moritzburg und die Änderung der §§ 1 sowie 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Sattler Bau- und Handels GmbH. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Sattler Bau- und Handels GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Moritzburg (Amtsgericht Dresden, HRA 7908) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.