2016-08-24: Die inländische Geschäftsanschrift: Dorfstraße 16, 14662 Mühlenberge OT Haage; Gegenstand: Der Betrieb einer Maßsattlerei, die Herstellung und der Vertrieb von Reitsätteln und anderen Sattlereierzeugnissen sowie damit verbundener Waren aller Art und der Betrieb eines Pensionsbetriebes für Pferde und Rehabilitationsmaßnahmen sowie
die Verwaltung des eigenen Grundvermögens. Kapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Hennig, Jochen, *06.05.1961, Mühlenberge OT Haage; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:
Hennig, Patric, *22.12.1992, Mühlenberge OT Haage; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Hennig, Birgit, geb. Burgmann, *21.02.1966, Mühlenberge OT Haage; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.06.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sattlerei Hennig OHG mit Sitz in Mühlenberge (Amtsgericht Potsdam, HRA 6524 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.06.2016.
2017-03-01: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 22.12.2016 und 01.02.2017 Teile ihres Vermögens auf die Sattlerei Hennig Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Mühlenberge, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 6620 P, übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird