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Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH

Architekt, Rechteinhaber
Adresse / Anfahrt
Lehrter Straße 57
10557 Berlin
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-01:
Firma: Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Lehrter Straße 57, 10557 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Architektenleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hutton, Louisa, geb. Hutton, *21.11.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Prof. Sauerbruch, Matthias, *04.02.1955, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Young, Juan Lucas, *05.09.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.09.2009.

2009-12-23:
Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2009 hat Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand), 4 (Geschäftsanteile), 8 (Geschäftsführung) und Änderungen in §§ 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Gesellschafterversammlung) beschlossen..

2013-08-30:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die sauerbruch hutton verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 131427 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2014-08-14:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. Juni 2014 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2019-11-14:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die sauerbruch hutton international GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115867 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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