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Sauter Bau GmbH & Co. KG

Betonsteienen Treppenanlagen, Geländeabfangung, Plattenverlegung..., Privates Traumhaus, Spezialkompetenz, Winkelstützen Palisaden, Gewerbeobjekt, Betonfertigteilen
Adresse / Anfahrt
Sülbecksweg 61
37574 Einbeck
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-24:
(Betrieb eines Baugeschäfts für den Hoch- und Tiefbau, Um- und Anbauten jeder Art und Innenbausbau sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sülbecksweg 61, 37574 Einbeck. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Sauter Vertriebs GmbH, Einbeck (Amtsgericht Göttingen HRB 201735).

2012-08-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.05.2012 mit Ergänzung vom 21.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.05.2012 mit Ergänzung vom 21.08.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Uwe Sauter, Einbeck, *22.04.1963 unter der Firma Uwe Sauter Bauunternehmen e.K. in Einbeck (AG Göttingen HRA 130841) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-08-30:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.