2010-11-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 05.10.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.10.2010 Teile ihres Vermögens (den Teilbetrieb "ScaleUp") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete ScaleUp Cloud Technologies GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 115988) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.