2006-07-11: Schätzl Text und Bild GmbH & Co. KG, Donauwörth (Am Stillflecken 4, 86609 Donauwörth, Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei für Drucksachen aller Art,insbesondere die Übernahme von Druckdienstleistungen mittels Digitaldruck, die Medienproduktion, die Vervielfältigung von Datenträgern sowie Dienstleistungen für neue und interaktive Medien und die Übernehme der Druckvorstufe sowie die Führung fremder Betriebe mit demselben Unternehmensgegenstand im eigenen oder fremden Namen sowie auf eigene oder fremde Rechnung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schätzl Druck- und Beteiligungs GmbH, Donauwörth (Amtsgericht Augsburg HRB 21942), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schätzl, Andrea, Donauwörth, *02.08.1967.
2006-09-19: Die Ausgliederung wurde am 14.09.2006 im Register des Einzelkaufmanns eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15665 ).
2006-09-19: Der Einzelkaufmann Schätzl Ulrich hat sein bisher unter der Firma Ulrich Schätzl e.K., Donauwörth (Amtsgericht Augsburg HRA 15665 ) betriebenes Unternehmen gemäß Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsvertrag je vom 11.08.2006 durch Übertragung auf die Gesellschaft aus seinem Vermögen ausgegliedert. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des Einzelkaufmanns. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.