2010-01-11: Geschäftsanschrift: Ulmenallee 5, 49214 Bad Rothenfelde. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Strunk, Ulrich, Münster, *20.04.1952.
2010-10-11: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Strunk, Ulrich, Münster, *20.04.1952, von der Vertretung ausgeschlossen.
2014-09-18: Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Schüchtermann-Schiller'sche Kliniken Bad Rothenfelde Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 3390), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2014 mit der medicos.Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Rothenfelde (Amtsgericht Osnabrück HRA 110689) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-09-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2014 mit der medicos.Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bad Rothenfelde (Amtsgericht Osnabrück HRB 111211) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.