2020-09-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2020. Geschäftsanschrift: Beisselstraße 16, 50169 Kerpen. Gegenstand: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Jugendhilfe durch a) die Betreuung von Schülerinnen und Schülern unter anderem im Rahmen von Programmen und Projekten, die vom Land NRW gefördert werden, z.B. Offene Ganztagsschule im Primarbereich, pädagogische Übermittagbetreuung an weiterführenden Schulen, sozialpädagogische Angebote an gebundenen Ganztagsschulen; b) den Einsatz von Einzelfallhelfern in Kindergärten und schulischen Inklusionshelfern (Schulbegleiter) im Rahmen des SGB XII für Kinder und Jugendliche, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihren Fähigkeiten an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind; c) die Betreuung von Kleinkindern und Kindergartenkindern; d) die Durchführung von Ferienspielen für Kinder; e) die Durchführung von Deeskalationsprogammen für Kinder und Jugendliche. Stammkapital: 102.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reingen, Petra, Marburg, *24.08.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Schülergarten e.V., Kerpen (Amtsgericht Köln, VR 15941) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.08.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.