2014-05-08: VR 60615:Schützengilde der Stadt Lage von 1509 "e.V.", Lage/Lippe ( Lage/Lippe). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 23.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Generalversammlung vom 23.11.2012 und der Generalversammlung der Schützengilde der Stadt Lage von 1509 - Bataillon e.V. vom 23.11.2012 Teile seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf den neu gegründeten Verein Schützengilde der Stadt Lage von 1509 - Bataillon e.V. (VR 1424) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.