2007-09-10: Schönstatt-Patres e.V., Vallendar (Vallendar). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 28.06.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2007 mit der Schönstatt-Patres e.V. mit Sitz in Vallendar (AG Koblenz VR 4870) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.