2016-01-05: VR 1281: Schützengemeinschaft Belm - Powe e.V., Belm . Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 08.12.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2015 mit der Schützenverein Powe von 1903 e.V. mit Sitz in Belm (AG Osnabrück VR 1279) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.