2011-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011/25.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2011/25.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2011/25.07.2011 mit der Schaperdot-Kieswerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRB 6890) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.