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Schattenplätze GmbH

Markisenanbieter, Lamellendächer, Sonnensegel..., Senkrechtmarkisen, Pergolamarkisen, Sonnenschirme, Grills, Geöffnet, Terrassendach, Rolläden
Adresse / Anfahrt
An der Wienbecke 75
46284 Dorsten
2x Adresse:

Bahnhofstraße 153
46562 Voerde (Niederrhein)


An der Wienbecke 77
46284 Dorsten


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2019. Geschäftsanschrift: An der Wienbecke 75, 46284 Dorsten. Gegenstand: Herstellung, Handel mit und Montage von Rollläden und Sonnenschutzprodukten, Fenstern und sonstigen Bauelementen bzw. deren Steuerungen sowie Handel mit und Montage von Gartenmöbeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koch, David, Bocholt, *13.06.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Uhr, Thorsten, Bonn, *18.04.1979.

2020-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 5 und in § 6 Abs. 4 (Beschlüsse der Gesellschafter, Gesellschafterversammlung) beschlossen.

2022-05-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2022 mit der Driesen GmbH mit Sitz in Voerde verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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