2011-01-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Herford (bisher AG Bad Oeynhausen HRB 11169) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Milser Str. 37, 33729 Bielefeld. Gegenstand: Durchführung erlebnispädagogischer Programme, die Durchführung von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung, die Durchführung von Outdoor-Trainings und Fortbildungen, der Betrieb von Hochseilgärten und der Verkauf und Verleih von Kletterausrüstung sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.Päd. Brand, Christoph, Herford, *13.05.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schattenspringer Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 124255) beschlossen.
2019-07-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 16.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.05.2019 mit der Schattenspringer Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124255) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.