2010-08-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Lorch (bisher Amtsgericht Ulm HRB 723406) nach Saarbrücken beschlossen. Geschäftsanschrift: Beim Tilgesbrunnen 10, 66130 Saarbrücken. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen und Unternehmern. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Scheer, Bettina Meta, Lorch, *12.07.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-22: Geschäftsanschrift: Höhenweg 17 A, 66130 Saarbrücken.
2020-10-21: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Scheer, Bettina Meta, Saarbrücken, *12.07.1969, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2020 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
2021-05-07: Nicht mehr Liquidator: Scheer, Bettina Meta, Saarbrücken, *12.07.1969. Bestellt als Liquidator: Maier, Heinz Joachim, Saarbrücken, *30.08.1964.
2021-06-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Bettina Scheer, Saarbrücken, * 12.07.1969 übertragen. Der Rechtsträger ist erlöschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.