2015-01-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2014 mit Änderung vom 08.12.2014 in § 3 (Stammkapital). Geschäftsanschrift: Auf der Benn 6, 55270 Jugenheim. Gegenstand: Die Vermittlung und der Verkauf von neuen und gebrauchten Verpackungsmaschinen, dazugehöriger Förder- und Wiegetechnik sowie die Vermittlung / Vertrieb von Endverpackungen, Betrieb eines Ersatzteilservices für bereits installierte Verpackungslinien, die Erbringung von Beratungsleistungen im gesamten Bereich des Verpackungsmaschinenbaus, insbesondere die Entwicklung von Verpackungskonzepten, Auswahl möglicher Maschinenlieferanten bis hin zur Übernahme des gesamten Projektmanagements im Rahmen der Installation entsprechender Anlagen sowie Beratungsleistungen im Bereich der Prozessoptimierung von Produktionsstätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheffler, Albert Frank, Jugenheim, *27.03.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Albert Frank Scheffler, geboren am 27.03.1943, wohnhaft Jugenheim, unter der Firma "Scheffler Verpackungssysteme e.K." in Jugenheim betriebenen Unternehmens (Amtsgericht Mainz, HRA 42309) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.09.2014 mit Ergänzung vom 08.12.2014. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträgers, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-18: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Scheffler, Thomas Albert, Hamburg, *20.04.1984.