2009-07-30: (Betrieb von Restaurantbetrieben nach dem McDonald¿s System). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Develangring 73, 29451 Dannenberg. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 29410 Salzwedel. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schefter Verwaltungs GmbH, Dannenberg (Elbe) (Amtsgericht Lüneburg HRB 201937), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schefter Restaurantbetrieb GmbH, Dannenberg (AG Lüneburg HRB 120163) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-04-12: Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 29525 Uelzen, Geschäftsanschrift: Nordallee 6, 29525 Uelzen.
2022-07-05: Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 21337 Lüneburg, Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 21337 Lüneburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Lüneburger Restaurantbetrieb GmbH & Co. KG mit Sitz in Lüneburg verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.