2018-01-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: Hindemithstraße 26, 46282 Dorsten. Gegenstand: Betrieb einer Schießanlage, insbesondere für das jagdliche Übungsschießen in Schermbeck. Mit dem Betrieb verbunden ist die Verpflichtung, die Benutzung der Schießanlage Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhabern, Bewerberinnen und Bewerbern um die Erlangung des ersten Jagdscheins und den Unteren Jagdbehörden zur Durchführung von Jägerprüfungen im Rahmen der Nutzungsmöglichkeiten zu gestatten und die Förderung des Jagdwesens, u.a. in der Form des jagdlichen Schießwesens im Besonderen für Mitglieder der Gesellschafter sowie des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und seiner satzungsgemäßen Untergliederungen zu betreiben. Der Zugang ist allen nordrhein-westfälischen Jagdscheininhabern und -inhaberinnen zu gewähren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolff, Hermann, Dorsten, *24.11.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-15: Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2022 / 09.03.2022 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung der Bildung , - die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO), - die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO), - die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Verbesserung des Wissensstandes, der Fertigkeiten und der Förderung der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, der waidgerechten Jagdausübung einschließlich des jagdlichen Schießens und des jagdlichen Brauchtums, - Betrieb, Unterhaltung und Ertüchtigung einer oder mehrerer Schießstätten, die unter anderem der Förderung des Sports dienen, - die Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeiten und Vorteile der tierschutzgerechten Jagd für den Umweltschutz, für den Naturschutz und für den Arten- und Tierschutz, - die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeiten im Rahmen des Satzungszweckes, - die Förderung des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher und gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildtierbestände, - die Förderung des Biotopschutzes durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten, - die Förderung der tierschutzgerechten Jagd und die Förderung des gesamten Jagdwesens, des Jagdschutzes und der Bekämpfung der Wildseuchen, - der Arten-, Biotop-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz wird unter anderem auf den von der Gesellschaft genutzten Flächen verwirklicht, - die Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen, - die Förderung von gemeinnützigen Körperschaften, die ganz oder teilweise mit den Zwecken des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und den ihm angeschlossenen Kreisjägerschaften übereinstimmen. Die Gesellschaft verfolgt die vorstehend aufgeführten Zwecke ausschließlich und unmittelbar durch eigenes Wirken oder im Rahmen von Kooperationen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO oder durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für den Landesjagdverband sowie den angeschlossenen Kreisjägerschaften zur unmittelbaren Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke. Der Betrieb einer oder mehrerer Schießstätten und deren Nutzung dient insbesondere Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhabern, Bewerberinnen und Bewerbern um die Erlangung des ersten Jagdscheins und den Unteren Jagdbehörden zur Durchführung von Jägerprüfungen. Im Besonderen stehen die Schießstätten den Mitgliedern der Gesellschaft, des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und seinen satzungsgemäßen Untergliederungen zur Verfügung.