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Schieber Holzbau GmbH & Co. KG

Tooltip, Individuelle Holzhäuser, Zimmererarbeiten..., Zimmerarbeiten, Holzhausbau
Adresse / Anfahrt
Pumphof 19
74535 Mainhardt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-18:
(Betrieb eines Zimmergeschäfts und der Holzbau einschließlich Holzhausbau, Treppenbau und die Erbringung aller handwerklichen Leistungen, insbesondere Bauleistungen im Bereich des Zimmererhandwerks samt dem Handel mit Holz in bearbeitetem und unbearbeitetem Zustand. Ebenso die Planung von Gebäuden und Holztragwerken samt deren statischer Berechnung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pumphof 19, 74535 Mainhardt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schieber, Waldemar, Mainhardt, *18.09.1955.

2020-12-01:
Der Einzelkaufmann Waldemar Schieber hat als Inhaber der Firma "Waldemar Schieber e.K.", Mainhardt das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der in § 2 Nr. 3 der UR H 2588/2020 genannten Teile des Vermögens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.11.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura: Schieber, Markus, Schwäbisch Hall, *04.11.1980. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.