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Schierbecker Handels GmbH & Co. KG

Landwirtschaft, Seedconsultant, Wurzelzieher..., EG-Öko-Verordnung, Pflanzenkohle, Absatzwege, Agrarrouten, Agrarrouter, Rohstoffe Nachwachsende
Adresse / Anfahrt
Stellmacherweg 2
24242 Felde
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-10-17:
Name der Firma: Schierbecker Handels GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Felde; Geschäftsanschrift: Stellmacher Weg 2, 24242 Felde; Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Schierbecker Verwaltungs GmbH, Felde (Amtsgericht Kiel, HRB 21027 KI); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Stolley, Lukas, *08.09.1990, Kronshagen; Einzelprokura; 2. Wolgast, Viktoria, geb. Fedorenko, *03.05.1977, Elmenhorst; Einzelprokura; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2020-09-08:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.07.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage das Unternehmen des Herrn Torben Schierbecker unter der Firma "Torben Schierbecker e.K." mit Sitz in Felde im Wege der Ausgleiderung zur Aufnahme übernommen Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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