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Schilling Rohr- und Kanalreinigung GmbH

Reinigung, Verstopfungsbeseitigung, Dichtheitsprüfungen..., Störungen in Rohrnetzen, Einwachsungen, Kanalsystemen, Notfalleinsatz
Adresse / Anfahrt
Allee der Kosmonauten 33
12681 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-22:
Firma: Schilling Rohr- und Kanalreinigung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Allee der Kosmonauten 33, 12681 Berlin; Gegenstand: Die Ausführung von Rohr- und Kanalreinigung mit allen diesem Zweck dienenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schilling, Jan, *11.11.1965, Werneuchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.07.2017 mit Änderungen vom 09.08.2017 und 11.08.2017 in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Jan Schilling Rohr- und Kanalreinigung vom Inhaber Jan Schilling geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53803 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 13.07.2017 mit Änderungen vom 09.08.2017 und 11.08.2017 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-01-08:
Änderung zu Nr. 1: infolge Änderung des Familiennamens nunmehr; Geschäftsführer: Wunderlich, Jan, *11.11.1965, Werneuchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen