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Schindler Krankenhausentwicklung GmbH

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Adresse / Anfahrt
Borsteler Bogen 27d
22453 Hamburg
2x Adresse:

Kurt-Fischer-Straße 27c
22926 Ahrensburg


Postfach 1508
22905 Ahrensburg


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2 Ansprechpartner/Personen
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2x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.1987 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 , 5, 6, 9 und 10 und mit ihr die Sitzverlegung von Ahrensburg (bisher: Amtsgericht Lübeck HRB 9860 HL) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Borsteler Bogen 27d, 22453 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Fertigung und Vermarktung von Medizinprodukten für die Ausstattung von Operationsabteilungen und Behandlungsbereichen in Krankenhäusern, ferner die Medizintechnische Einrichtungsplanung. Stammkapital: 39.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schindler, Rudolf, Hamburg, *10.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S & S Krankenhauseinrichtung GmbH mit Sitz in Ahrensburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.