2011-08-09: Geschäftsanschrift: Giengener Str. 151, 89522 Heidenheim an der Brenz. Bestellt als Geschäftsführer: Schlüchter, Jochen, Nattheim, *29.11.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlüchter, Heinrich, Schriftsetzermeister, Heidenheim an der Brenz.
2011-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag -unter Umstellung auf Euro- um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
2015-01-26: Änderung der Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 23, 89522 Heidenheim an der Brenz. Bestellt als Geschäftsführer: Zeller, Matthias, Aalen, *02.08.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schlüchter, Jochen, Nattheim, *29.11.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-28: Änderung der Geschäftsanschrift: In den Seewiesen 26, 89520 Heidenheim an der Brenz. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DDD DigitalDruck Deutschland GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 734976) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.