2007-03-23: G. u. H. Schlamann Autokrane und Transporte Verwaltungs-GmbH, Marklohe (Marklohe). Nicht mehr Geschäftsführer: Schlamann, Gottfried, Kaufmann, Marklohe; Schlamann, Horst, Kaufmann, Marklohe. Bestellt als Geschäftsführer: Schlamann, Torsten, Nienburg, *02.06.1965; Schlamann-Kaminski, Andrea, Marklohe, *12.07.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2009-11-18: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in I (Rechtsform, Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in III und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 70.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Schlamann Autokrane GmbH. Geschäftsanschrift: Am Kalksandsteinwerk 2, 31608 Marklohe.
2009-12-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Breu, Christian, Garbsen, *29.07.1970.
2010-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dadurch wurde der Unternehmensgegenstand geändert und der Sitz präzisiert. Marklohe OT Lemke. Geschäftsanschrift: Am Kalksandsteinwerk 2, 31608 Marklohe OT Lemke. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermietung von Autokranen. Geburtsdatum berichtigt, nun: Geschäftsführer: Schlamann-Kaminski, Andrea, Marklohe, *28.01.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2016-03-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Schlamann-Kaminski, Andrea, Marklohe, *28.01.1967.
2017-03-13: Geschäftsanschrift: Sulinger Str. 34 a, 31608 Marklohe OT Lemke.
2017-04-18: Besondere Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schlamann, Torsten, Nienburg, *02.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 mit Ergänzung vom 26.09.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2018 mit der Röhrs Kranverleih GmbH mit Sitz in Soltau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.