2015-11-09: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 , 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schlau Elektrotechnik GmbH (künftig: Schlau Beteiligungs GmbH) in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRB 814) beschlossen. Neue Firma: Schlau Elektrotechnik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit elektrischen und elektronischen Geräten der Sicherheits- und Kommunikationstechnik, die Aufstellung, Verkabelung und Installation derselben sowie die Bauausführung im elektrischen und elektronischen Bereich, mit sämtlichen anfallenden Nebenarbeiten, die Übernahme von technischen Aufträgen als Subunternehmer sowie sämtliche anfallende Nebenarbeiten. Ferner die Ausführung von Elektroinstallation aller Art, Reparaturen und Neuwicklungen von Elektromotoren sowie Ankerwickelei, Kundendienst für elektrotechnische Geräte jeder Art.
2015-11-09: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2015 das Vermögen der Schlau Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRB 814) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-05-10: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.05.2021 mit der Schlau Betriebs GmbH mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRB 10314) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.