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Schlee-Siebdrucktechnik Handels-GmbH

Druckservice, Siebdruck-Technik, Fachhandel für Siebdruck..., Siebdruck und Tampondruck, Schablonenservice Schlee, Marabu, Schablonenchemie, Tampondruckmaschinen, TTN, Siebdruckgewebe
Adresse / Anfahrt
Vacher Straße 274
90768 Fürth
1x Adresse:

Rita-Mayr-Straße 5
85256 Vierkirchen


Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-04:
Prokura erloschen: Schreier, Rainer, Oberasbach. Einzelprokura: Gröner, Michael, Fürth, *13.12.1966; Lompa, Thomas, Puschendorf, *26.08.1962.

2011-03-01:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Vacher Str. 274, 90768 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schlee, Reiner, Fürth, *09.08.1939. Bestellt: Geschäftsführer: Thomas, Daniela, geb. Schlee, Fürth, *05.12.1968, satzungsgemäß. Bestellt: Geschäftsführer: Lompa, Thomas, Puschendorf, *26.08.1962, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Prokura erloschen: Lompa, Thomas, Puschendorf, *26.08.1962.

2020-05-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die technische Beratung und der Schablonenservice sowie der Siebdruckfachhandel, Tampondruck, der graphische Bedarf und der Handel mit ähnlichen Sparten.

2020-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 56.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 376.000,00 EUR.

2021-02-13:
Einzelprokura: Hintermeier, Peter, Fahrenzhausen, *24.05.1965. Die Hintermeier GmbH mit dem Sitz in Oberschleißheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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