2019-03-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2019 mit Änderung vom 18.03.2019 in § 1 . Geschäftsanschrift: Alzeyer Straße 4, 55457 Gensingen. Gegenstand: Der Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere die Errichtung von Neubauten, Umbauten, Sanierungen, handwerkliche Leistungen als Maurer und Betonbauer, sowie Gartenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schleif, Andreas, Gensingen, *11.12.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-10: 1.Der Verschmelzungsplan vom 28. März 2019 wurde beim Handelsregister der Gesellschaft eingereicht.2. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a)die Andreas Schleif Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, England und Wales, Großbritannien, eingetragen beim Gesellschaftsregister für England und Wales, Cardiff, unter der Company Nr. 5289701, als übertragende Rechtsträgerin;b)die Schleif-Bau GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Gensingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, unter der Registernummer HRB 48775, als übernehmende Rechtsträgerin.3.Die beteiligten Gesellschaften sind bei den folgenden Registern eingetragen:a)die Andreas Schleif Limited ist eingetragen beim Gesellschaftsregister für England und Wales, Cardiff, unter der Company Nr. 5289701;b)die Schleif-Bau GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, unter der Registernummer HRB 487754.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften und Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleitung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Schleif-Bau GmbH unter deren Geschäftsanschrift Alzeyer Str. 4, 55457 Gensingen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenwert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleitung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Schleif-Bau GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b)Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Andreas Schleif Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung haben sowohl die übertragende als auch die übernehmende Gesellschaft denselben Alleingesellschafter, sodass keine Minderheitsgesellschafter existieren. Vor diesem Hintergrund ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.d) Nähere Informationen:Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten der Verschmelzung können kostenlos bei der Schleif-Bau GmbH, Alzeyer Str. 4, 55457 Gensingen eingeholt werden.
2021-03-18: Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Andreas Schleif Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House of Cardiff - Company Nr. 5289701) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2019 mit der Andreas Schleif Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House of Cardiff - Company Nr. 5289701) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.