2008-07-09: Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 741,63 EUR auf 103.000 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR.
2008-09-17: Die Reiner Fischer GmbH mit dem Sitz in Stegaurach (Amtsgericht Bamberg HRB HRB 4887) ist auf Grund des Verschmelzungs-vertrages vom 05.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafter-versammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.