2011-01-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2010. Geschäftsanschrift: Martinstr. 14, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand: der Betrieb von Linienbusfahrten und Reisebüros einschließlich der Durchführung von Reisen und Veranstaltungen sowie die Vermietung von Fahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kiesel, Erhard, Altbach, *10.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-14: Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Schlienz-Tours Verwaltungs-GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Willy-Rüsch-Straße 11, 71394 Kernen im Remstal. Gegenstand geändert; nun: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft Schlienz-Tours GmbH & Co. KG.
2013-01-28: Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Kiesel, Erhard, Aichwald, *10.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-02: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jäger Reisen Verwaltungs-GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 721520) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.