2022-07-04: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.06.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2021 mit dem Verein zur Förderung der Bildungsarbeit in Schloß Raesfeld e.V. mit Sitz in Raesfeld (Amtsgericht Coesfeld VR 3338) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.