2019-01-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2018. Geschäftsanschrift: Staumühler Str. 181, 33161 Hövelhof. Gegenstand: Betrieb einer Recycling- und Sortieranlage sowie die Annahme und Weiterverarbeitung von Abfällen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulmeister, Lars, Hövelhof, *01.12.1993, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zur Durchführung der Abspaltung eines Betriebsteils der Heinz Schlotmann GmbH, Hövelhof (Amtsgericht Paderborn HRB 6488) auf die Schlotmann Recycling GmbH beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
2019-08-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2019 Teile des Vermögens der Heinz Schlotmann GmbH mit Sitz in Hövelhof als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-14: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.08.2019 wirksam geworden.