2007-04-11: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 mit Änderung vom 10.10.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 4 (Geschäftsführung und Vertretung) und 6 (Bekanntmachungen der Gesellschaft). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.