2012-08-30: Die Eintragung lfd. Nr. 2 vom 27.08.2012 wurde aufgrund Unzulässigkeit gem. § 395 Abs. 1 FamFG aufgehoben und der Registerinhalt wieder hergestellt, die Auflösung als auch die Löschung des Vereins wurde aufgehoben. Von Amts wegen eingetragen.
2012-08-30: Der Verein ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Der Verein ist erloschen.