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Schmeing Werkfachmarkt GmbH

Landwirtschaft, Eisenwarengeschäft, Werkmarkt..., VORBEIKOMMEN, Motoristik, Tierzucht, Wassertechnik, Befestigungstechnik, Markenprodukte, Außenhandelskaufmann
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 32-34
46354 Südlohn
1x Adresse:

Robert-Bosch-Straße 14
46354 Südlohn


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2010. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 34, 46354 Südlohn. Gegenstand: Der Betrieb eines Fachmarktes mit Artikeln für die Bereiche Technik & Werkstatt, Garten & Freizeit, Haus & Wohnen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmeing, Gregor, Südlohn, *15.03.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Abspaltung beschlossen.Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2011 Teile des Vermögens der Schmeing Stahlbau GmbH mit Sitz in Südlohn (Amtsgericht Coesfeld, HRB 5390) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.