2018-11-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2018. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 20, 04315 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Organisation, die Durchführung und die Vermittlung von Reisen in Verbindung mit entsprechenden Leistungsträgern und Subunternehmen weltweit, der Betrieb eines Reiseunternehmens, die Vermittlung von Versicherungen im Reisebereich, die Gestaltung von Incentivemaßnahmen und Kundenbindungssystemen sowie die Mitarbeiter Incentivierung und Verkaufsförderung unter Nutzung von Mehrwertsystemen, die konzeptionelle Entwicklung von Marketingstrategien und deren Umsetzung für den Direktvertrieb von innovativen Produkten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Stefanie, Unterwellenborn, *08.05.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-22: Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Willi, Obertrubach OT Geschwand, *10.05.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-04: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schmetterling Reisen GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 3) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-02-14: Die Verschmelzung wurde am 08.02.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.