2021-01-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2020. Geschäftsanschrift: Kartunger Straße 82, 76547 Sinzheim. Gegenstand: Die Herstellung von Frontplatten und Gehäuseteilen aus Aluminium, Messing, Acrylglas und anderen Materialien, die Veredelung durch Eloxaltechnik und weitere Verfahren der Oberflächenbehandlung, die Bedruckung durch Sieb- und Digitaldruckverfahren sowie die Baugruppenmontage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zentner, Markus Erik, Berlin, *28.01.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Zentner, Markus Erik, Berlin, *28.01.1966 als Inhaber der Firma "Schmid Frontplatten Alubearbeitung Eloxaltechnik e. K., Inh. Markus Zentner", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707528) auf 25.500,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Der Einzelkaufmann Zentner, Markus Erik, Berlin, *28.01.1966 hat als Inhaber der Firma "Schmid Frontplatten Alubearbeitung Eloxaltechnik e. K., Inh. Markus Zentner", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707528) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 02.12.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.