2009-04-21: Geschäftsanschrift: Kanalstraße 7, 57635 Weyerbusch. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 das Unternehmen Schmidt & Hassel Kanal-Service e.K. mit Sitz in Weyerbusch (Amtsgericht Montabaur HRA 11965) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-04-21: Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Schmidt & Hassel Kanal-Service GmbH.
2009-04-21: Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Schmidt & Hassel Kanal-Service e.K. (Amtsgericht Montabaur HRA11965) sowie eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und somit die Änderung des Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entsorgung von Sickerwässern und Fettabscheiderinhalten. Die Gesellschaft kann auch für andere Firmen als Subunternehmer zur Entsorgung von Abwässern tätig werden. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Transport und die Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten nach § 49 KrW/AbfG und Abfällen nach § 41 KrW/AbfG, die Durchführung von Vermittlungsgeschäften nach § 50 KrW/AbfG. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, folgende Tätigkeiten durchzuführen: Dichtigkeitsprüfungen, Städtereinigung, Rohr- und Kanalreinigung, Kanalfernsehuntersuchen, Grubenentleerungen, Industriereinigung und Kanalsanierung. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.